

STRAFRECHTLICHE NOTFALLNR.: 015738311247
ÜBERBRÜCKUNGS
HILFE III
Überbrückungshilfe III kann ab sofort beantragt werden. Gerne übernehmen wir die Beantragung für Sie.
Bezuschussung von Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen
Förderzeitraum: November 2020 bis Juni 2021
Fixkostenerstattung in Höhe von 40%, 60 % oder 90% je nach Umsatzeinbußen
Antragsfrist: 31. August 2021
Die Kosten für meine Beauftragung zur Beantragung von Überbrückungshilfe III werden bezuschusst.
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